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Werkstattvertrag

Nach maximal 27 Monaten ist die Förderung im Berufsbildungsbereich beendet.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben, übernimmt nach Ablauf der Zeit der zuständige Träger der Eingliederungshilfe die Kosten für den Werkstattplatz im Arbeitsbereich und Sie als Beschäftigter erhalten von uns einen sogenannten Werkstattvertrag.

Der Vertrag stellt ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis dar und regelt folgende Punkte:

  • Beginn und Inhalt der Beschäftigung
  • Pflichten und Aufgaben des Beschäftigten
  • Pflichten und Aufgaben der Werkstatt
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Beendigung der Beschäftigung
  • Grundsätze der Entlohnung
  • soziale Leistungen (Beispiel: Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

Zum besseren Verständnis steht jedem Beschäftigten bei Bedarf der Werkstattvertrag auch in leichter Sprache zur Verfügung.